Dem Tagebuch und den weiteren Akten können bezüglich der angeblichen Störung des Unterrichts durch die Schüler keine Hinweise entnommen werden, weshalb A.____ aus seinem Vorbringen nichts zu seinen Gunsten ableiten kann. Somit gilt es als erstellt, dass A.____ nach den Herbstferien 2023 Schülerinnen und Schüler ohne Material bzw. ohne Skript aus dem Unterricht weggewiesen hat.