spätestens nach dem Gespräch vom 5. April 2023 Kenntnis von der Missbilligung seiner Wegweisungspraxis durch die Schulleitung hatte. Falls die Wegweisungspraxis von der Schulleitung geduldet worden wäre, hätte sie keine Massnahmen ergriffen. Es spielt dabei keine Rolle, dass die Schulleitung A.____ nicht komplett verboten hat, Wegweisungen auszusprechen. Für A.____ musste nach dem Festgehaltenen klar sein, dass die Schulleitung seine Wegweisungspraxis missbilligte und er auf Wegweisungen von Schülerinnen und Schülern (z. B. wegen Vergessens des Skripts) zu verzichten hatte.