Die vereinbarten Massnahmen wurden durch die Schulleitung nicht ausdrücklich für korrekt bestätigt. Aus dem Protokoll zum Gespräch vom 23. Januar 2024 geht hervor, dass die Schulleitung die Massnahmen stillschweigend genehmigt hatte (Vorakten → Qualitäts-Defizite → Q-Defizite sir, Protokoll Gespräch vom 23.01.2024, S. 6). Aus den Notizen zum Gespräch vom 5. April 2023 sowie den vereinbarten Massnahmen gemäss der E-Mail vom 17. April 2023 ist zu schliessen, dass A.____ spätestens nach dem Gespräch vom 5. April 2023 Kenntnis von der Missbilligung seiner Wegweisungspraxis durch die Schulleitung hatte.