In einer E-Mail vom 15. Februar 2023 von A.____ an den Rektor, stellte er den Antrag, es sei zu prüfen, Absenzen dann als unentschuldigt gelten zu lassen, wenn die lernende Person (a) ohne entschuldbaren Grund vom Unterricht fernbleibt oder (b) eine Wegweisung aus dem Unterricht erhält. Mit E-Mail vom 20. Februar 2023 lehnte der Rektor den Antrag ab und stellte klar, dass Wegweisungen aus dem Unterricht keine Absenzen darstellen würden, weil die Schülerin oder der Schüler anwesend sein müsse, um aus dem Unterricht gewiesen werden zu können (Vorakten → Absenzen / Wegweisungen→ E-Mails vom 15. und 20. Februar 2023 mit dem Betreff "Unterricht").