Anhand der Akten ist der rechtserhebliche Sachverhalt festzustellen. A.____ wurde mit Anstellungsverfügung vom 21. Mai 2008 per 1. August 2008 befristet bis am 31. Juli 2009 mit einem Beschäftigungsgrad von 54 Prozent als Fachlehrer in Physik am Gymnasium B.____ angestellt. Mit Anstellungsverfügung vom 1. Juni 2009 wurde A.____ per 1. August 2009 unbefristet mit einem Pensum von 80 Prozent am Gymnasium B.____ angestellt. Das Pensum wurde mit Anstellungsverfügung vom 28. September 2011 ab dem 1. August 2011 auf 90 Prozent erhöht (Personaldossier → Anstellungsverfügungen).