Zur Nichtkonsultation des Tagebuchs von A.____ bringt die Schulleitung vor, dass er dieses der Stellungnahme im Rahmen des rechtlichen Gehörs nicht beigelegt habe. Die Schulleitung habe bis zum Beschwerdeverfahren keinen Einblick in dieses Tagebuch gehabt. Der Vorwurf, das Tagebuch sei nicht ausreichend beachtet worden, sei unter diesem Aspekt absurd. Die Schulleitung habe sich auf 5/19 2024.BKD.1709