Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG). Die Überprüfungsbefugnis der Bildungs- und Kulturdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. 2. Materielles Umstritten ist, ob der Rektor A.____ zu Recht einen schriftlichen Verweis erteilt hat. Zunächst ist zu prüfen, ob der Anspruch von A.____ auf rechtliches Gehör verletzt wurde (Ziffer 2.1). Danach stellt die Bildungs- und Kulturdirektion den rechtserheblichen Sachverhalt fest (Ziffer 2.2) und prüft, ob Gründe für die Erteilung eines schriftlichen Verweises gegeben sind sowie ob dieser verhältnismässig ist (Ziffer