{"Signatur": "BE_VB_002", "Spider": "BE_Weitere", "Datum": "2025-01-31", "PDF": {"Datei": "BE_Weitere/BE_VB_002_2024-BKD-1709_2025-01-31.pdf", "URL": "https://www.bkd.be.ch/content/dam/bkd/dokumente/de/ueber-uns/dokumente/rechtsdienst/entscheid-nummer-2024-bkd-1709.pdf", "Checksum": "ce3901a1557032ffcb159d51230d460a"}, "Scrapedate": "2026-03-18", "Num": ["2024.BKD.1709"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion 31.01.2025 2024.BKD.1709"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de l'instruction publique et de la culture 31.01.2025 2024.BKD.1709"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de l'instruction publique et de la culture"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna  Bildungs- und Kulturdirektion"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schriftlicher Verweis gegen Lehrkraft"}], "ScrapyJob": "446973/73/166", "Zeit UTC": "18.03.2026 01:21:39", "Checksum": "1c782dadb01cf85d8aa063bf7b0adcfa", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion 31.01.2025 2024.BKD.1709\nRegeste:\nSchriftlicher Verweis gegen Lehrkraft\n\nDrei Schülerinnen und ein Schüler meldeten sich per E-Mail bei A.____, weil ihnen eine Absenz für\ndas Physikpraktikum vom 30. November 2023 eingetragen worden war, obwohl sie in der Lektion\nanwesend waren. Auf die E-Mail des Schülers antwortete A.____, dass er die Absenz erfasst habe,\nweil dieser offenbar nicht anwesend gewesen sei. Weiter teilte ihm A.____ mit, dass er nach der Absenzenerfassung für allfällige Korrekturen eine Woche Zeit habe und die Absenz demnächst gelöscht\nwerden würde. Als Grund dafür gab er an, dass es sich bei einer Absenz gemäss Mittelschuldirektionsverordnung um eine nicht bewilligte Abwesenheit vom Unterricht handele. Eine Abwesenheit, welche nicht die ganze Lektion betreffe, werde am Gymnasium B.____ traditionell nicht gezählt (Vorakten\n→ Absenzen / Wegweisungen → E-Mail vom 4. Dezember 2023 mit dem Betreff \"Absenzenmails W24\n\n10/19\n2024.BKD.1709\n\nbetreffend sir\"). Weiter ist den Akten ein Screenshot über offene Entschuldigungen von fünf Schülerinnen zu entnehmen, welche angegeben haben, in der von A.____ angegebenen Absenz im Unterricht gewesen zu sein (Vorakten → Absenzen / Wegweisungen → E-Mail vom 18. Dezember 2023 mit\ndem Betreff \"Offene Physik-Präsenzen\"). Diese Schülerinnen waren angeblich in den folgenden Zeitspannen abwesend, weshalb A.____ dafür eine Absenz eingetragen hatte:\n\n‒ Eine Schülerin, am 1. Dezember 2023 zwischen 08:45-10:25 Uhr und am 15. Dezember 2023 zwischen 08:45-16:05 Uhr;\n‒ zwei Schülerinnen, am 15. Dezember 2023 zwischen 08:45-10:25 Uhr;\n‒ eine Schülerin, am 1. Dezember 2023 zwischen 08:45-10:25 Uhr und am 15. Dezember 2023 zwischen 08:45-10:25 Uhr;\n‒ eine Schülerin am 15. Dezember 2023 zwischen 08:45-10:25 Uhr.\n\nAus den Uhrzeiten der Abwesenheiten kann geschlossen werden, dass die Schülerinnen und Schüler\nerst nach Unterrichtsbeginn und deshalb teilweise verspätet eingetroffen sind. Betreffend die Schülerin\ngemäss dem ersten Lemma ist ausserdem aktenkundig, dass sie sich explizit bei A.____ gemeldet\nhat und als Grund für die angebliche Abwesenheit ausdrücklich angegeben hat, dass sie in diesen\nLektionen anwesend gewesen sei (Vorakten → Absenzen / Wegweisungen → E-Mail vom 18. Dezember 2023 mit dem Betreff \"Unerledigte Anwesenheiten / Abwesenheiten ELOKKLABU\"). Es gilt\ndemnach als erstellt, dass A.____ mehreren Schülerinnen und einem Schüler, welche verspätet zum\nUnterricht erschienen sind, wiederholt den Status abwesend zugewiesen hat.\n\nDie Schulleitung eröffnete A.____ am 19. Dezember 2023 anlässlich eines Gesprächs, sie erwäge,\nihm einen schriftlichen Verweis zu erteilen. Daraufhin äusserte sich A.____ zum schriftlichen Verweis.\nEr stritt ab, Schülerinnen und Schüler weggewiesen zu haben und ihnen dafür eine Absenz gegeben\nzu haben. Weiter gab er an, dass er zum ersten Mal höre, dass er nicht eine Woche Zeit habe, um am\nAnfang der Lektion eingetragene Absenzen zu löschen. Bezüglich Ziffer 1 Buchstabe d des schriftlichen Verweises gab er an, dass diese nachweislich falsch sei. Abschliessend brachte A.____ vor,\ndass er von der Ankündigung des schriftlichen Verweises überrascht sei und nicht damit gerechnet\nhabe (Vorakten → Gespräch zur Eröffnung des Disziplinarverfahrens, rechtliches Gehör, Verfügung\n→ Protokoll Gespräch mit A.____ (sir) am 19. Dezember 2023). Die Schulleitung gewährte ihm anschliessend eine Frist bis am 19. Januar 2024, um eine Stellungnahme einzureichen und händigte ihm\neinen Ausdruck der E-Mail des Rechtsdiensts des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA) zur\nFrage aus, ob eine Wegweisung aus dem Unterricht bzw. ein verspätetes Erscheinen zum Unterricht\neine unentschuldigte Absenz darstelle (Vorakten → Absenzen / Wegweisungen → E-Mail vom 3. März\n2023 mit dem Betreff \"AW: Unentschuldigte Absenz?\" und Vorakten → Gespräch zur Eröffnung des\nDisziplinarverfahrens, rechtliches Gehör, Verfügung → Schreiben Gewährung des rechtlichen Gehörs\nvom 18. Dezember 2023). Am 9. Januar 2024 nahm A.____ Stellung zur in Aussicht gestellten Erteilung eines schriftlichen Verweises (Beilage 7 zur Beschwerde).\n\n11/19\n2024.BKD.1709\n\n"}