{"Signatur": "BE_VB_002", "Spider": "BE_Weitere", "Datum": "2025-01-31", "PDF": {"Datei": "BE_Weitere/BE_VB_002_2024-BKD-1709_2025-01-31.pdf", "URL": "https://www.bkd.be.ch/content/dam/bkd/dokumente/de/ueber-uns/dokumente/rechtsdienst/entscheid-nummer-2024-bkd-1709.pdf", "Checksum": "ce3901a1557032ffcb159d51230d460a"}, "Scrapedate": "2026-03-18", "Num": ["2024.BKD.1709"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion 31.01.2025 2024.BKD.1709"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de l'instruction publique et de la culture 31.01.2025 2024.BKD.1709"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de l'instruction publique et de la culture"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna  Bildungs- und Kulturdirektion"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schriftlicher Verweis gegen Lehrkraft"}], "ScrapyJob": "446973/73/166", "Zeit UTC": "18.03.2026 01:21:39", "Checksum": "1c782dadb01cf85d8aa063bf7b0adcfa", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion 31.01.2025 2024.BKD.1709\nRegeste:\nSchriftlicher Verweis gegen Lehrkraft\n\nmanifestiere sich an den extrem häufigen Wegweisungen aus dem Unterricht. Wer beispielsweise das\nMaterial nicht dabeihabe, werde weggewiesen. Mit E-Mail vom 17. April 2023 bestätigte A.____ gegenüber der Abteilungsrektorin und dem Rektor die anlässlich des Gesprächs vom 5. April 2023 besprochenen Massnahmen (Vorakten → Qualitätsdefizite und Beilage 3 zur Beschwerde); es wurden\nfolgende vier Massnahmen angeordnet. Erstens gebe es eine Serie von gegenseitigen Hospitationen\nmit einer schon bestimmten Lehrperson und einer weiteren noch zu bestimmenden Lehrperson. Der\nFokus sei der Umgang mit disziplinarischen Problemen wie Verspätungen, fehlendes Material, anderweitige Beschäftigung. Zweitens seien die Informationen zum Physikunterricht zu streichen. Regeln\nseien mündlich zu kommunizieren oder sie würden sich den Schülerinnen und Schülern von selbst in\nder ersten Unterrichtszeit erschliessen. Drittens werde möglichst auf Wegweisungen verzichtet, stattdessen werde mit bekannten Alternativen wie Ermahnungen, Sitzplatzänderungen, Einzelgespräche\nusw. gearbeitet und dementsprechend verstärkt Unterrichtszeit für die Erziehung aufgewendet. Viertens sei bei Prüfungen für die Note 3,8 unter anderem das Meistern einer klassischen Rechenaufgabe\noder das Verfassen eines eigenen Textes erforderlich. Abschliessend bat A.____ die Schulleitung um\nMitteilung, falls noch etwas an der Übersicht der Massnahmen geändert oder ergänzt werden solle.\nDie vereinbarten Massnahmen wurden durch die Schulleitung nicht ausdrücklich für korrekt bestätigt.\nAus dem Protokoll zum Gespräch vom 23. Januar 2024 geht hervor, dass die Schulleitung die Massnahmen stillschweigend genehmigt hatte (Vorakten → Qualitäts-Defizite → Q-Defizite sir, Protokoll\nGespräch vom 23.01.2024, S. 6). Aus den Notizen zum Gespräch vom 5. April 2023 sowie den vereinbarten Massnahmen gemäss der E-Mail vom 17. April 2023 ist zu schliessen, dass A.____ spätestens nach dem Gespräch vom 5. April 2023 Kenntnis von der Missbilligung seiner Wegweisungspraxis\ndurch die Schulleitung hatte. Falls die Wegweisungspraxis von der Schulleitung geduldet worden\nwäre, hätte sie keine Massnahmen ergriffen. Es spielt dabei keine Rolle, dass die Schulleitung A.____\nnicht komplett verboten hat, Wegweisungen auszusprechen. Für A.____ musste nach dem Festgehaltenen klar sein, dass die Schulleitung seine Wegweisungspraxis missbilligte und er auf Wegweisungen von Schülerinnen und Schülern (z. B. wegen Vergessens des Skripts) zu verzichten hatte.\n\nGemäss dem Tagebuch von A.____ (Beilage 4 zur Beschwerde) sind drei Schülerinnen und acht\nSchüler, nachdem sie das zweite Mal das Skript nicht dabeihatten, nach den Herbstferien 2023 aus\ndem Unterricht weggewiesen worden. Die Schülerinnen und Schüler wurden an folgenden Daten aus\ndem Unterricht weggewiesen:\n\n‒ Ein Schüler aus der Klasse 24b am 17. Oktober 2023,\n‒ Ein Schüler aus der Klasse 24b am 19. Oktober 2023,\n‒ Ein Schüler aus der Klasse 25c am 27. Oktober 2023,\n‒ Ein Schüler aus der Klasse 24c am 24. November 2023,\n‒ Ein Schüler aus der Klasse 24a am 28. November 2023,\n‒ Ein Schüler und eine Schülerin aus der Klasse 24b am 28. November 2023,\n‒ Zwei Schülerinnen aus der Klasse 24b am 30. November 2023,\n\n9/19\n2024.BKD.1709\n\n‒ Ein Schüler aus der Klasse 24c am 1. Dezember 2023,\n‒ Ein Schüler aus der Klasse 24d am 4. Dezember 2023.\n\nA.____ macht geltend, dass er diese Schülerinnen und Schüler erst aus dem Unterricht weggewiesen\nhabe, wenn sie zusätzlich den Unterricht gestört hätten. Damit bestreitet er nicht, Schülerinnen und\nSchüler aus dem Unterricht weggewiesen zu haben, wenn sie wiederholt, d. h. ein zweites Mal, das\nSkript nicht dabeigehabt haben. Dem Tagebuch und den weiteren Akten können bezüglich der angeblichen Störung des Unterrichts durch die Schüler keine Hinweise entnommen werden, weshalb A.____\naus seinem Vorbringen nichts zu seinen Gunsten ableiten kann. Somit gilt es als erstellt, dass A.____\nnach den Herbstferien 2023 Schülerinnen und Schüler ohne Material bzw. ohne Skript aus dem Unterricht weggewiesen hat.\n\nDie Abteilungsrektorin machte A.____ mit E-Mail vom 28. November 2023 mit Verweis auf die Absenzenordnung darauf aufmerksam, dass er im Klassenbuch keine Verspätungen von Schülerinnen\nund Schülern im Unterricht festhalten solle. Das Erfassen von Absenzen im Klassenbuch für verspätet\nzum Unterricht erschienene Schülerinnen und Schüler stelle keine geeignete Massnahme im Sinne\nder Absenzenordnung dar und er solle einen anderen Weg finden, um Verspätungen festzuhalten.\nA.____ antwortete am 29. November 2023 auf diese E-Mail. Ihm musste deshalb spätestens ab diesem Zeitpunkt klar sein, dass er Schülerinnen und Schüler, welche verspätet zum Unterricht erscheinen, nicht als abwesend im Klassenbuch eintragen darf (Vorakten → Absenzen / Wegweisungen →\nE-Mails vom 28. und 29. November 2023 mit dem Betreff \"Erfassung von Verspätungen mit der Funktion 'Thema'\").\n\nAm 4. Dezember 2023 meldeten sich zwei Schülerinnen und ein Schüler per E-Mail bei A.____, weil\ner sie für die Lektion, in welcher sie weggewiesen wurden, mit dem Status abwesend im Klassenbuch\neingetragen hatte (Vorakten → Absenzen / Wegweisungen → E-Mail vom 4. Dezember 2023 mit dem\nBetreff \"Absenzenmails W24 betreffen sir\"). Es gilt demnach als erstellt, dass A.____ diese Schülerinnen für die Lektion, in welcher sie weggewiesen wurden, als abwesend im Klassenbuch eingetragen\nhatte.\n\n"}