{"Signatur": "BE_VB_002", "Spider": "BE_Weitere", "Datum": "2025-01-31", "PDF": {"Datei": "BE_Weitere/BE_VB_002_2024-BKD-1709_2025-01-31.pdf", "URL": "https://www.bkd.be.ch/content/dam/bkd/dokumente/de/ueber-uns/dokumente/rechtsdienst/entscheid-nummer-2024-bkd-1709.pdf", "Checksum": "ce3901a1557032ffcb159d51230d460a"}, "Scrapedate": "2026-03-18", "Num": ["2024.BKD.1709"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion 31.01.2025 2024.BKD.1709"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de l'instruction publique et de la culture 31.01.2025 2024.BKD.1709"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de l'instruction publique et de la culture"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna  Bildungs- und Kulturdirektion"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schriftlicher Verweis gegen Lehrkraft"}], "ScrapyJob": "446973/73/166", "Zeit UTC": "18.03.2026 01:21:39", "Checksum": "1c782dadb01cf85d8aa063bf7b0adcfa", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion 31.01.2025 2024.BKD.1709\nRegeste:\nSchriftlicher Verweis gegen Lehrkraft\n\nA.____ wurde mit Anstellungsverfügung vom 21. Mai 2008 per 1. August 2008 befristet bis am 31. Juli\n2009 mit einem Beschäftigungsgrad von 54 Prozent als Fachlehrer in Physik am Gymnasium B.____\nangestellt. Mit Anstellungsverfügung vom 1. Juni 2009 wurde A.____ per 1. August 2009 unbefristet\nmit einem Pensum von 80 Prozent am Gymnasium B.____ angestellt. Das Pensum wurde mit Anstellungsverfügung vom 28. September 2011 ab dem 1. August 2011 auf 90 Prozent erhöht (Personaldossier → Anstellungsverfügungen).\n\nMit E-Mail vom 22. November 2022 meldete sich die Abteilungsrektorin bei A.____ wegen des im\nPhysikunterricht an die Schülerinnen und Schüler abgegebenen Dokuments \"Informationen und Tabellen zum Physikunterricht\" und verlangte, dass die Formulierung auf Seite drei des Dokuments zu\n\n7/19\n2024.BKD.1709\n\nRegelverstössen im Physikunterricht (\"Es gibt im B.____ keine gemeinsame Strategie. Die Regeln\nund Massnahmen in Physik sollen wenigstens leicht einzuprägen sein.\") faktisch falsch sei und wies\nA.____ an, diese zu streichen. Sie verwies dafür auf das Schulreglement und die Absenzenordnung\ndes Gymnasiums. Weiter stellte sie fest, dass es sein könne, dass ihm die Regelungen nicht genau\ngenug seien oder nicht genügend weit gehen würden, aber es gebe sie (Vorakten → Absenzen /\nWegweisungen→ E-Mail vom 22. November 2022 mit dem Betreff \"Information und Tabellen zum\nPhysikunterricht\"). Die Schulleitung stellte somit klar, dass A.____ sich an die Absenzenordnung des\nGymnasiums (Beilage 5 zur Beschwerde) zu halten hat.\n\nIn einer E-Mail vom 15. Februar 2023 von A.____ an den Rektor, stellte er den Antrag, es sei zu prüfen,\nAbsenzen dann als unentschuldigt gelten zu lassen, wenn die lernende Person (a) ohne entschuldbaren Grund vom Unterricht fernbleibt oder (b) eine Wegweisung aus dem Unterricht erhält. Mit E-Mail\nvom 20. Februar 2023 lehnte der Rektor den Antrag ab und stellte klar, dass Wegweisungen aus dem\nUnterricht keine Absenzen darstellen würden, weil die Schülerin oder der Schüler anwesend sein\nmüsse, um aus dem Unterricht gewiesen werden zu können (Vorakten → Absenzen / Wegweisungen→ E-Mails vom 15. und 20. Februar 2023 mit dem Betreff \"Unterricht\"). A.____ musste spätestens\nab diesem Zeitpunkt klar sein, dass er keine Absenzen bei Schülerinnen und Schülern eintragen darf,\nwenn er diese aus dem Unterricht wegweist.\n\nAm 1. März 2023 fand ein informelles Gespräch zwischen A.____, dem Rektor und der Abteilungsrektorin statt, in welchem verschiedene Qualitätsdefizite (Q-Defizite) von A.____ besprochen wurden und\nnach Lösungsansätzen gesucht wurde (Vorakten → Qualitätsdefizite → E-Mails vom 9., 13. und 14.\nMärz 2023 mit dem Betreff \"Meine Qualitätsdefizite\" und E-Mail vom 24. August 2023 mit dem Betreff\n\"Aktueller Stand sir\"). Ein weiteres Gespräch fand am 5. April 2023 statt. Der Rektor sandte A.____\nseine Notizen der Gesprächsvorbereitung vorgängig mit E-Mail vom 3. April 2023 mit dem Betreff\n\"Vorb Gespräch 6.1 sir\" (Vorakten → Qualitätsdefizite). Den Notizen sind die Q-Defizite von A.____\nzu entnehmen. Gemäss dem ersten Q-Defizit versende A.____ lange E-Mails mit inadäquatem Inhalt\nan inadäquate Verteiler, weil er offenbar mit der fehlenden Unterstützung der Schulleitung zu seiner\nWegweisungspraxis nicht einverstanden sei. Als zweites Q-Defizit wird bemängelt, dass die umfangreichen Regelungen, welche A.____ für den Unterricht erstelle, weder dem Leitbild des Gymnasiums\nnoch den Werten und dem Menschenbild entspreche, das die Schulleitung für angemessen halte.\nGemäss dem dritten Q-Defizit habe A.____ zwar anlässlich des Gesprächs vom 1. März 2023 die\nsogenannte \"Roboter-Spirale\" erkannt. Dennoch habe er die Abteilungsrektorin mit E-Mail vom 9. März\n2023 erneut um abschliessende Klärung gebeten, wie man Störungen im Unterricht begegnen solle.\nDabei handle es sich um einen Beitrag, der die Spirale am Drehen halte und keinen Ausweg darstelle.\nAls viertes Q-Defizit wird festgehalten, dass A.____ unsicher sei, wie der Unterricht organisiert und\ninszeniert werden solle, um bei den Schülerinnen und Schülern wirkungsvoll zu sein. Die konsequente\nEinforderung von formalen Voraussetzungen und die Minimierung von potenziellen Störungsquellen\nverkehre die gut gemeinte Absicht, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, ins Gegenteil. Dies\n\n8/19\n2024.BKD.1709\n\n"}