Wie dargelegt belaufen sich die effektiven Wohnkosten von A.____ gemäss der Nutzungsvereinbarung vom 4. Juli 2023 auf monatlich 595 Franken, ausmachend 7'140 Franken für ein Jahr. Dieser Betrag übersteigt den zulässigen Höchstbetrag für einen 1-Personen-Haushalt gemäss Art. A1-1 Abs. 6 Bst. a des Anhangs 1 zur ABV nicht. Der Betrag von 7'140 Franken ist im persönlichen Budget von A.____ zum Total der anrechenbaren Kosten von 17'125 Franken hinzuzurechnen. Damit steht neu ein Total anrechenbarer Kosten von 24'265 Franken dem Total anrechenbarer Einnahmen von 15'602 Franken gegenüber. Daraus ergibt sich ein neuer Fehlbetrag von 8'663 Franken im Ausbildungsjahr 2023/2024.