sind somit nicht Teil der Wohnkosten und nicht zu berücksichtigen. Aus der Verfügung Sozialhilfeunterstützung vom 28. September 2023 (in den Vorakten) geht hervor, dass A.____ der in der Nutzungsvereinbarung vom 4. Juli 2023 festgelegte Betrag effektiv als Ausgabe für Miete Wohnprojekte ASD angerechnet wird. Aus dem Ausgeführten ergibt sich, dass die Wohnkosten von A.____ von 595 Franken pro Monat auf Grund der Nutzungsvereinbarung ausreichend belegt und zu berücksichtigen sind. 2.5 Entscheid und weiteres Vorgehen