Als individuelle Zusatzkosten ist eine Pauschale für Stromkosten von 40 Franken und eine Pauschale für Serafe-Gebühren von 10 Franken monatlich aufgeführt. Bei den individuellen Zusatzkosten handelt es sich um Auslagen, die im Grundbedarf gemäss Art. 18 ABV enthalten sind. Sie 9/11 2024.BKD.1613