(Beilage zur Beschwerde), welche gemäss Ziffer 6 der Nutzungsvereinbarung Bestandteil des Nutzungsvertrags ist, ausdrücklich festgehalten, dass die Verursachenden für Beschädigungen verantwortlich sind und haftbar gemacht werden. Anderseits ist es auch nicht wahrscheinlich, dass Pauschalen für Schäden usw. in der Nutzungsabgabe enthalten sind. Eine Berücksichtigung solcher Kosten würde nämlich dazu führen, dass sich die Ausgaben von A.____ und damit der Fehlbetrag erhöhen würde. Diese Kosten würden somit nicht von A.____ getragen, sondern über die Sozialhilfeunterstützung auf die Stadt Q.____ zurückfallen.