Sie umfassen monatliche Nutzungskosten von 500 Franken sowie eine Nebenkostenpauschale von 95 Franken. Es gibt keine Hinweise dafür, dass in den Nutzungskosten von 500 Franken eine Pauschale für die Deckung der Kosten allfälliger Schäden, das Risiko des Leerstands, häufiger Wohnungswechsel und finanzieller Unsicherheiten des Asylsozialdienstes der Stadt Q.____ enthalten sind. Einerseits ist in der Hausordnung für die Wohnprojekte der Stadt Q.____ (Beilage zur Beschwerde), welche gemäss Ziffer 6 der Nutzungsvereinbarung Bestandteil des Nutzungsvertrags ist, ausdrücklich festgehalten, dass die Verursachenden für Beschädigungen verantwortlich sind und haftbar gemacht werden.