Es deutet einiges darauf hin, dass es sich bei der Nutzungsvereinbarung vom 4. Juli 2023 um einen verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen dem Asylsozialdienst der Stadt Q.____ und A.____ handeln könnte, welcher die Nutzung von Wohnraum gegen eine finanzielle Entschädigung ab dem 1. Juli 2023 zum Gegenstand hat. Insofern ist kein inhaltlich kein wesentlicher Unterschied zu einem privatrechtlichen Mietvertrag erkennbar. Die Wohnkosten sind in der Nutzungsvereinbarung definiert. Sie umfassen monatliche Nutzungskosten von 500 Franken sowie eine Nebenkostenpauschale von 95 Franken.