A1-1 Abs. 2 und 6 des Anhangs 1 zur ABV aufgeführt, wobei einzig der Begriff Wohnkosten verwendet und keinerlei zusätzliche Unterscheidung vorgenommen wird. Auch in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) wird von Wohnkosten und nicht von Wohnmietkosten gesprochen. Vorgaben über die Art und Weise, wie die Wohnkosten zu belegen sind, enthalten die SKOS-Richtlinien nicht (vgl. SKOS-Richtlinien, abrufbar unter www.skos.ch → aktuelle SKOS Richtlinien → C.4. Wohnen; zuletzt besucht am 28. Oktober 2024). Somit ist festzuhalten, dass auch die systematische Auslegung auf einen umfassenden Begriff der Wohnkosten hindeutet.