Bei der systematischen Auslegung wird der Sinn der Rechtsnorm bestimmt durch ihr Verhältnis zu anderen Rechtsnormen und durch ihre Stellung im Gefüge der Rechtsordnung (Häfelin/Haller/Keller/Thurnherr, Rz. 97). Massgebliches Element ist damit einmal der systematische Aufbau eines Erlasses. Dabei ist auch die Systematik der Titel und der Sachüberschriften oder der Randtitel (Marginalien) von Bedeutung. Weiter kann das Verhältnis einer Norm zu Vorschriften in einem anderen Erlass berücksichtigt werden (Häfelin/Haller/Keller/Thurnherr, Rz. 98). Mit Blick auf den Randtitel von Art.