Bei den Wohnkosten werden grundsätzlich die effektiven Kosten berücksichtigt. Gestützt auf Artikel 17 ABG sind die Kosten jedoch nach oben zu begrenzen. Für die Berechnung der Höchstwerte wird auf die vom Bundesamt für Statistik erstellte Erhebung der durchschnittlichen Mietkosten abgestellt. Da diese Durchschnittswerte ohne Nebenkosten berechnet sind, wurden zehn Prozent für die Nebenkosten dazu gerechnet. Die Berechnungsweise für die Höchstwerte der Wohnkosten entspricht der bisherigen Gesetzgebung.