19 ABV sind als Wohnkosten einerseits die Wohnungsmietkosten und anderseits bei Wohneigentum der Hypothekarzins aufgeführt. Den beiden Sachverhaltsvarianten ist gemeinsam, dass es sich in beiden Fällen um den Preis handelt, der für das Bewohnen von Wohnräumen aufgebracht werden muss. Es werden entweder fremde oder eigene Wohnräume bewohnt. Der Begriff "Wohnkosten" ist demnach als Oberbegriff für den finanziellen Aufwand zu verstehen, der mit dem Bewohnen fremder oder eigener Wohnräume zusammenhängt.