Ausgangspunkt jeder Auslegung ist die grammatikalische Auslegung (Ulrich Häfelin/Walter Haller/Helen Keller/Daniela Thurnherr, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 10. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2020, Rz. 92); diese stellt auf Wortlaut, Wortsinn und Sprachgebrauch ab (Häfelin/Haller/Keller/Thurnherr, Rz. 91). Nach dem Wortlaut von Art. 19 ABV werden als Wohnkosten "die effektiven Wohnungsmietkosten einschliesslich Nebenkosten oder bei Wohneigentum der Hypothekarzins" angerechnet. Dem deutschsprachigen Wörterbuch von Duden sind die Begriffe "Wohnkosten" und "Wohnungsmietkosten" nicht zu entnehmen. Der Begriff "Wohnungsmiete" bedeutet "Miete für eine Wohnung". Der