Gemäss dem Schreiben des Sozialdienstes der Stadt Q.____ an die AAB vom 17. Oktober 2023 (in den Vorakten) ist der Vater von A.____ verstorben. Die Mutter lebt in R.____, wobei ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. Die AAB hat auf Grund dieser Informationen kein Familienbudget erstellt. Umstritten ist vorliegend, ob im persönlichen Budget die Wohnkosten gestützt auf die vorgelegte Nutzungsvereinbarung berücksichtigt werden können. Weil sich die Rechtsprechung zu dieser Frage bislang nicht geäussert hat, ist mittels Auslegung zu klären, wie Art. 19 ABV zu verstehen ist. 2.3 Auslegung von Art. 19 ABV