In der Nutzungsvereinbarung seien die effektiven Wohnungsmietkosten nicht ersichtlich. Nutzungsabgaben und Pauschalen wie für die Deckung von Kosten für allfällige Schäden, das Risiko des Leerstands, häufiger Wohnungswechsel, finanzielle Unsicherheiten des Asylsozialdiensts der Stadt Q.____ als Nutzungsüberlasserin seien keine effektiven Wohnungsmietkosten und könnten in der Berechnung eines allfälligen Ausbildungsbeitrags nicht berücksichtigt werden. Auf Grund des fehlenden Nachweises der effektiven Wohnungsmietkosten habe die AAB zu Recht bei der Berechnung des persönlichen Budgets von A.____ die Wohnkosten mit null Franken berücksichtigt. 2.2 Rechtliche Grundlagen