Die AAB führt aus, A.____ habe zusammen mit seinem Gesuch die Kopie einer Nutzungsvereinbarung vom 4. Juli 2023 zwischen dem Asylsozialdienst (ASD) Stadt Q.____ als Nutzungsüberlasserin und ihm als Nutzer eingereicht. Gemäss Ziffer 3 "Kosten für die Nutzung" der Nutzungsvereinbarung setzten sich die monatlichen Nutzungskosten und Nebenkosten wie folgt zusammen: Nutzungskosten brutto 595 Franken, Pauschale für Stromkosten 40 Franken, Pauschale für Serafe-Gebühren 10 Franken, Gesamtbetrag für die Nutzung 645 Franken. A.____ habe keine Kopie eines Mietvertrags mit seinem Gesuch eingereicht, woraus seine effektiven Wohnungsmietkosten ersichtlich seien.