A.____ bringt in seiner Beschwerde vor, er sei nicht damit einverstanden, dass keine Wohnkosten angerechnet würden. Ihm liege einzig die Nutzungsvereinbarung vom 4. Juli 2023 vor. Dies sei der Beleg, dass er Wohnkosten habe. Er ersuche darum, diese Wohnkosten zu berücksichtigen.