1.3 Form, Frist und Überprüfungsbefugnis Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG). Die Überprüfungsbefugnis der Bildungs- und Kulturdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. 2. Materielles Umstritten ist einzig, ob die AAB bei der Berechnung des Anspruchs von A.____ für einen Ausbildungsbeitrag für das Ausbildungsjahr 2023/2024 zu Recht keine Wohnkosten berücksichtigt hat. 2.1 Argumente der Parteien