Anfechtungsobjekt bildet die Verfügung der AAB vom 15. Februar 2024, mit welcher A.____ ein Ausbildungsbeitrag von 761 Franken für das Ausbildungsjahr 2023/2024 für sechs Monate gewährt wurde. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der AAB erlassen die Beitragsverfügungen (Art. 39 der Verordnung vom 5. April 2006 über die Ausbildungsbeiträge [ABV; BSG 438.312]). 2/11 2024.BKD.1613