Aus diesen Gründen entscheidet die Bildungs- und Kulturdirektion: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Bildungs- und Kulturdirektion, bestimmt auf 300 Franken, werden A.____ auferlegt. 3. Zu eröffnen: ‒ A.____ (Einschreiben) ‒ Berufsfachschule B.____ (Einschreiben) und mitzuteilen: ‒ Mittelschul- und Berufsbildungsamt (zur Kenntnisnahme) Bildungs- und Kulturdirektion Christine Häsler Regierungsrätin