Die Verwaltungsgebühr ist das Entgelt für eine staatliche Tätigkeit. Die Kanzlei- und Kontrollgebühren stellen Unterarten der Verwaltungsgebühren dar. Die Kanzleigebühr wird für einfache Tätigkeiten der Verwaltungsbehörden ohne besonderen Prüfungs- und Kontrollaufwand erhoben und ist von geringer Höhe. So stellen etwa Gebühren für Fotokopien Kanzleigebühren dar (Ulrich Häfelin/Georg Müller/Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage, Zürich/St. Gallen 2020, Rz. 2765 ff.). Aus der Rechtsnatur der Gebühren als Entgelt für eine staatliche Leistung folgt, dass bei der Bemessung der Gebühren grundsätzlich vom Wert dieser Leistung auszugehen ist.