Die Berufsfachschule B.____ hält fest, dass gemäss der Berufsbildungsgesetzgebung die Lernenden die Kosten für das persönliche Schul- und Kursmaterial zu tragen haben. Gestützt auf die rechtliche Grundlage hätten Lernende für einen Schultag pro Woche eine Jahrespauschale von 20 Franken als Materialgeld zu bezahlen. Damit decke die Berufsfachschule die Aufwände für Verbrauchsmaterial, IT-Kosten, Lizenzen usw. Dies lasse sich der Informationsbroschüre entnehmen, welche zusammen mit dem Schulaufgebot zum Schulbeginn abgegeben werde.