3/8 2023.BKD.90 1.3 Form und Frist Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG). 1.4 Überprüfungsbefugnis Die Überprüfungsbefugnis der Bildungs- und Kulturdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. 1.5 Eingabe der Mutter vom 13. Februar 2023