A.____ hat am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen, ist durch die angefochtene Verfügung besonders berührt und hat ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung (Art. 65 Abs. 1 VRPG). Zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinreichung (2. Januar 2023) war A.____ noch minderjährig (Geburtsdatum: 2. Februar 2005) und wurde damals gesetzlich noch durch seine Mutter vertreten (Art. 11 Abs. 1 VRPG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 und Art. 304 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 [ZGB; SR 210]). Im Laufe des Beschwerdeverfahrens wurde A.____ volljährig und wird deshalb jetzt nicht mehr gesetzlich durch seine Mutter vertreten.