Das verfügende Organ der Berufsfachschule B.____ geht nicht eindeutig aus der angefochtenen Verfügung hervor, was deren Gültigkeit aber nicht schadet. Denn aufgrund der Umstände war es für A.____ offensichtlich, dass es sich um eine Verfügung der Berufsfachschule handelt (Michel Daum, Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, 2. Auflage, Bern 2020, Art. 52 N. 5).