D. C.____ reichte am 13. Februar 2023 Bemerkungen ein. Sie hielt an der Beschwerde fest. E. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 15. Februar 2023 wurde den Parteien der Entscheid der Bil- dungs- und Kulturdirektion in Aussicht gestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit