A. A.____ besucht den Berufsschulunterricht an der Berufsfachschule B.____. Am 6. Dezember 2022 stellte die Berufsfachschule B.____ A.____, damals gesetzlich durch seine Mutter C.____ vertreten, die Rechnung für das Materialgeld von 20 Franken für das Schuljahr 2022/2023 zu. B. Gegen diese Verfügung erhob A.____, damals gesetzlich vertreten durch seine Mutter, am 2. Januar 2023 Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion Bern. Er beantragte sinngemäss, die Verfügung sei aufzuheben. C. Am 23. Januar 2023 reichte die Berufsfachschule B.____ ihre Stellungahme und die Vorakten ein. Sie beantragte sinngemäss, die Beschwerde sei abzuweisen.