dem Einzelfall angemessene individuelle Lösungen bleiben weiterhin möglich. Voraussetzungen und Verfahren für einen vorzeitigen Schuleintritt bzw. einen Aufschub des Schuleintritts sind im kantonalen Recht zu regeln (individuelle Abklärung, Mitsprache der Eltern, Zustimmung der Eltern, Dauer der Rückstellung, Alterslimite für den vorzeitigen Eintritt usw.). Diese Rechtslage und damit die Möglichkeit der Einführung eines Verfahrens zur individuellen Einschulung durch die Kantone hat das Bundesgericht in einem Entscheid aus dem Jahre 2009 bestätigt.