Gemäss Art. 5 Abs. 1 HarmoS-Konkordat werden Schülerinnen und Schüler mit dem vollendeten vierten Altersjahr eingeschult; Stichtag ist der 31. Juli. Der Publikation "Kommentar / Entstehungsgeschichte und Ausblick / Instrumente" von 2011 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zum HarmoS-Konkordat (S. 17 f., abrufbar unter www.edk.ch → Themen → Obligatorische Schule → Rechtliche Grundlagen, zuletzt besucht am 11. Januar 2024) ist zu Art. 5 Abs. 1 HarmoS-Konkordat Folgendes zu entnehmen: