Mit Grossratsbeschluss vom 27. September 2009 (BSG 439.60) ist der Kanton Bern der interkantonalen Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die Harmonisierung der Volksschule (HarmoS-Konkordat; BSG 439.60-1) beigetreten. Das HarmoS-Konkordat stellt kein für Bürger und Behörden unmittelbar anwendbares Recht, sondern eine die Vertragskantone zur Rechtssetzung verpflichtende Vereinbarung dar. Das bedeutet, dass die Vereinbarungskantone zwecks Umsetzung des Konkordates entsprechendes Recht schaffen müssen und hierbei im Rahmen der Übereinkunft über einen gewissen Spielraum verfügen (Entscheid des Bundesgerichts 1C_392/2009 vom 1. Dezember 2009, E. 3.2).