Dies schaffe Planbarkeit für Schulen, Lehrkräfte, Eltern und die Kinder selbst. Die Möglichkeit, das Kind ein Jahr später einschulen zu lassen, berücksichtige zudem die individuellen Bedürfnisse und Entwicklungsstände der Kinder. Dies trage zu einer angemessenen Bildungsförderung bei. Die Tatsache, dass eine frühere Einschulung auf kantonaler Ebene derzeit abgelehnt werde, spiegle die Erkenntnisse wieder, dass ein gewisses Reife- und Entwicklungslevel für den Schuleintritt erforderlich sei. Die heutige Herangehensweise an Bildung betone nicht nur das akademische Lernen, sondern auch die sozialen und emotionalen Aspekte der kindlichen Entwicklung.