2.3 Argumente der Schulleitung Die Schulleitung führt in ihrer Stellungnahme aus, die Regelung des Volksschuleintritts sei von entscheidender Bedeutung für die Bildungsentwicklung des Kindes. Die Volksschulgesetzgebung des Kantons Bern regle den Schuleintritt in verbindlicher Weise. Ein vorzeitiger Schuleintritt sei nicht vorgesehen. Das Festlegen des Stichtags für den Schuleintritt gewährleiste eine einheitliche Grundlage für die Einschulung aller Kinder. Dies schaffe Planbarkeit für Schulen, Lehrkräfte, Eltern und die Kinder selbst.