Man habe dem unterschiedlichen Entwicklungs- und Lernstand der Kinder mehr Rechnung tragen wollen. Eine vorzeitige Einschulung, das heisse ein vorzeitiger Eintritt in das erste Kindergartenjahr, müsse somit in konkreten, begründeten Einzelfällen möglich bleiben, dies mittels Schullaufbahnentscheid. In Art. 11 DVBS würden die verschiedenen Arten von Schullaufbahnentscheiden nicht abschliessend 5/12 2023.BKD.7949