Das Bundesgericht habe die Möglichkeit der Einführung eines Verfahrens zur individuellen Einschulung durch die Kantone in einem Entscheid aus dem Jahr 2009 bestätigt. Der Regierungsrat habe mit der Revision des Volksschulgesetzes 2012 die neu definierten Elemente des Har- moS-Konkordats gesetzgeberisch umgesetzt. Ein Eintritt in den Kindergarten für Kinder, welche nach dem gesetzlich festgelegten Stichtag vom 31. Juli geboren worden seien, sei im revidierten Volksschulgesetz des Kantons Bern nicht explizit vorgesehen. Ein solcher sei jedoch auch nicht explizit ausgeschlossen, wie in anderen kantonalen Volksschulgesetzgebungen.