HarmoS-Konkordat von 2007 habe die strukturellen Eckwerte des Schuleintrittsalters und der Dauer der Schulpflicht aktualisiert und neu auch die Dauer der Schulstufen definiert. Der Stichtag sei auf den 31. Juli festgelegt worden. Das Konkordat lege damit den Schuleintritt und somit den Beginn der obligatorischen Schulpflicht fest. Konkret bedeute dies, dass jedes Kind, das bis und mit dem 31. Juli vier Jahre alt werde, im darauffolgenden August in den Kindergarten müsse. Mehr besage Art. 5 des Konkordats nicht. Im Rahmen des jeweiligen kantonalen Rechts seien Rückstellungen folglich ebenso möglich wie der vorzeitige Schuleintritt.