Die Überprüfungsbefugnis der Bildungs- und Kulturdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. 2. Materielles Umstritten und zu prüfen ist, ob dem Beschwerdeführer die vorzeitige Einschulung in den Kindergarten zu Recht verweigert worden ist. 4/12 2023.BKD.7949 2.1 Argumente des Beschwerdeführers