Umstritten ist, ob eine gesetzliche Grundlage besteht, um eine vorzeitige Einschulung zu bewilligen. Die Frage, ob eine gesetzliche Grundlage besteht, ist sowohl relevant für die Eintretensvoraussetzungen (nur wenn eine gesetzliche Grundlage besteht, kann die Zuständigkeit der Schulleitung zum Erlass der Verfügung vom 14. Juli 2023 bejaht werden) als auch für die materielle Beurteilung der Beschwerde (weil eine vorzeitige Einschulung nur mit einer genügenden gesetzlichen Grundlage bewilligt