Ausgangslage A. Mit Gesuch vom 18. April 2023 ersuchte A.____, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, diese vertreten durch ihre Rechtsanwältin, die Schule E.____, er sei per 1. August 2023 und damit vorzeitig in das erste Kindergartenjahr einzuschulen. Mit Verfügung vom 14. Juli 2023 lehnte die Schulleitung der E.____ das Gesuch ab. Dagegen erhob A.____, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, diese vertreten durch ihre Rechtsanwältin, am 9. August 2023 Beschwerde beim regionalen Schulinspektorat Bern-Mittelland. Mit Entscheid vom 3. Oktober 2023 wies das Schulinspektorat die Beschwerde ab.