1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Buchstabe b der Verfügung vom 15. September 2023 wird aufgehoben. Der Einsatz eines Lesestifts bzw. der Vorlesefunktion auf dem Computer (mit Kopfhörer) ist A.____ im Unterricht und in den Proben gestattet. 18/19 2023.BKD.7603 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.