ist. Sollten zukünftige Entwicklungen eine über das Lesen eines Textes hinausgehende Anwendung erlauben, so kann die Nutzung auf Modelle ohne erweiterte Anwendungsmöglichkeiten beschränkt werden. Wie dargelegt ist davon auszugehen, dass für den Einsatz von Computern im Unterricht und bei Leistungskontrollen Vorgaben des Gymnasiums bestehen. Soweit die Vorlesefunktion eines Computers der Vorlesefunktion eines Lesestifts entspricht, erscheinen die Massnahmen als gleichwertig.