Er orientiert sich an einem aktuellen Gutachten einer Fachstelle oder einer Fachperson, welches die Beeinträchtigung genau bezeichnet, die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung und die Auswirkungen auf die schulischen Fertigkeiten und Empfehlungen zu angemessenen ausserschulischen Fördermöglichkeiten ergänzend zu den Nachteilsausgleichsmassnahmen nennt. Da das Gutachten einer Fachstelle einer Standortbestimmung entspricht und sich die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, mit einer Beeinträchtigung umzugehen, im Verlauf der Ausbildung verändern können, werden die Nachteilsausgleichsmassnahmen periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst.