Gemäss dem Merkblatt Nachteilsausgleich wird der Nachteilsausgleich zu Beginn des Ausbildungsgangs der Sekundarstufe II neu definiert. Er orientiert sich an einem aktuellen Gutachten einer Fachstelle oder einer Fachperson, welches die Beeinträchtigung genau bezeichnet, die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung und die Auswirkungen auf die schulischen Fertigkeiten und Empfehlungen zu angemessenen ausserschulischen Fördermöglichkeiten ergänzend zu den Nachteilsausgleichsmassnahmen nennt.